Meldesystem Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Mit dieser Meldeseite gehen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und bieten Ihnen eine Möglichkeit, mit unserer internen Meldestelle in Kontakt zu treten. Sie haben untenstehend die Möglichkeit, Hinweise auf Missstände zu geben, die beispielsweise eine Straftat darstellen, gegen gesetzliche Vorschriften verstossen oder verbindliche Regelungen verletzen.
Sie können Ihren Hinweis anonym oder namentlich übermitteln. Wir bitten um Angabe einer E-Mailadresse, damit wir Ihnen Rückmeldung geben oder mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und vertrauens- sowie respektvoll geprüft und bearbeitet.
Herzlichen Dank für Ihre Meldung und Ihren Hinweis!